Donnerstag, 28. Oktober 2010

Rede zu Kältemitteln in KFZ-Klimaanlagen

Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

eigentlich kann man es sich mit der Ablehnung des vorliegenden Antrags der Fraktion Die Linke einfach machen, denn das Ansinnen der Linksfraktion, bestimmte Kältemittel in KFZ-Klimaanlagen im nationalen Alleingang zu verbieten, ist schlicht europarechtswidrig. Die einschlägige EU-Richtlinie 2006/40/EG setzt europaweit Standards für Emissionen aus KFZ-Klimaanlagen. Einseitige, nationale Abweichungen von dieser Richtline verstoßen gegen die Bestimmungen zum freien Warenverkehr und die Bestimmungen zum EU-Binnenmarkt. Die Forderung, sich bis zum 01. August 2011 für eine Änderung der EU-Richtlinie einzusetzen, ist angesichts der üblichen Vorlaufzeiten auf europäischer Ebene zudem völlig unrealistisch. Insofern muss man von einem reinen Schaufensterantrag der Linken sprechen.

Aber auch inhaltlich machen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Linken, es sich zu einfach. In Ihrem Antrag postulieren Sie, dass der Einsatz des Kühlmittels R-1234yf ein großes Risiko für Kfz-Nutzer sowie Rettungskräfte von Polizei und Feuerwehr bei einem etwaigen Verkehrsunfall darstellt. Ihre Aussagen stützen Sie auf Auszüge aus einem Gutachten der Bundesanstalt für Materialforschung, das im Auftrag des Umweltbundesamtes erstellt wurde, und auf Auszüge aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage Ihrer Fraktion.

Aber wenn Sie schon Dritte zitieren, dann doch bitte vollständig. Denn auch die Bundesanstalt für Materialforschung kommt zu dem Schluss, dass R 1234yf in Klimaanlagen zum Einsatz kommen kann, wenn entsprechende Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden und eine sorgfältige Risikoanalyse erfolgt. Dem haben die deutschen Fahrzeughersteller umfassend Rechnung getragen und ihre Anlagen einer Sicherheitsanalyse durch den TÜV SÜD unterzogen und von diesem zertifizieren lassen.

Internationale Studien, unter anderem durch die renommierte Society of Automotive Engineers, haben zudem ergeben, dass R 1234yf in der Praxis schwer entflammbar ist und es nur durch das kaum anzunehmende Zusammentreffen mehrerer, bereits einzeln unwahrscheinlicher Faktoren zu einer Kältemittelentzündung kommen kann. Aber selbst in einem solch unwahrscheinlichen Fall bleiben die ermittelten Expositionswerte für Fluorwasserstoff unter den allgemein anerkannten Grenzwerten. Die Bundesregierung kommt deshalb in ihrer Antwort auf die Anfrage der Linksfraktion zu dem Ergebnis, dass „der Einsatz von R 1234yf in Klimaanlagen als unbedenklich anzusehen und vergleichbar sicher im Einsatz ist wie das heutige Kältemittel.“

Ihrem Antrag fehlt es daher für eine Zustimmung sowohl an den rechtlich-formalen Voraussetzungen als auch einer überzeugenden inhaltlichen Begründung. Gerne können wir dieses Thema im Umweltausschuss aber noch einmal vertiefen. Ich freue mich auf die weitere Debatte.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

1 Kommentar zu “Rede zu Kältemitteln in KFZ-Klimaanlagen”

  1. axel holler sagt:

    guten tag hr. knopek,

    warum dann nicht direkt der AirAlarm zusammen mit der autoindustrie mit einführen.

    die studien haben wohl gezeigt, das der chemiecocktail 1234yf doch brandgefährlich ist. siehe honeywell-datenblätter.

    darum der AirAlarm!!!!!

    mfg

    axel holler köln

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