Zur Verabschiedung des „Gesetzes zur Flexibilisierung von haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen außeruniversitärer Wissenschaftseinrichtungen (Wissenschaftsfreiheitsgesetz)“ durch den Deutschen Bundestag erklärt der Göttinger FDP-Bundestagsabgeordnete Dr. Lutz Knopek:
„Das Wissenschaftsfreiheitsgesetz gibt den außeruniversitären Forschungseinrichtungen mehr Raum für eigenverantwortliche Entscheidungen über Haushalt, Personal, Bauvorheben und Beteiligungen. Von den Vereinfachungen und den neuen Chancen wird auch der Wissenschafts- und Forschungsstandort Göttingen profitieren.
Das Gesetz erstreckt sich unter anderem auf die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung, die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, die Mitgliedseinrichtungen der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren und der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz.
Im weltweiten Wettbewerb um die besten Forscher stellt insbesondere die nun geschaffene Möglichkeit zum Einsatz von Drittmitteln zur Bezahlung wissenschaftlichen Personals eine spürbare Verbesserung dar.
Mit den Wissenschaftsfreiheitsgesetz werden Flexibilität und Eigenverantwortung hemmende Vorschriften zurückgeführt.“