Montag, 18. Oktober 2010

Verlängerung der Kernkraftwerkslaufzeiten ist verfassungskonform

Der Göttinger FDP-Bundestagsabgeordnete Dr. Lutz Knopek sieht die Position der Bundesregierung im Streit um die Verlängerung der Kernkraftwerkslaufzeiten durch ein Gutachten des Göttinger Juraprofessors Frank Schorkopf gestärkt. In einer Stellungnahme für den Umweltausschuss des Deutschen Bundestages vertritt der Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht und Europarecht an der Universität Göttingen die Auffassung, dass eine Zustimmung des Bundesrates „nicht erforderlich“ und der Gesetzesentwurf der Koalitionsfraktionen „nach verfassungsrechtlichen Maßstäben tragfähig“ ist. Schorkopf ist einer von 10 geladenen Sachverständigen für die am Donnerstag stattfindende öffentliche Anhörung des Bundestages zur Atomgesetznovelle.

„Die Opposition und insbesondere meine Wahlkreiskollegen Trittin und Oppermann sollten endlich einsehen, dass sie sich mit ihren ständigen Drohungen mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht verrannt haben. Alle maßgeblichen Verfassungsrechtler in Deutschland sind sich einig, dass der von CDU und FDP vorgelegte Gesetzesentwurf rechtlich nicht zu beanstanden ist“, so Knopek.

Eine Verlängerung der Kraftwerkslaufzeiten sei zudem aus Gründen der Versorgungssicherheit und des Klimaschutzes geboten. „Die Kernkraft ist eine unverzichtbare Brückentechnologie auf dem Weg in das regenerative Zeitalter. Wenn selbst Urgesteine der Umweltbewegung wie Greenpeace-Gründer Patrick Moore inzwischen zu den Anhängern der Atomenergie zählen, ist es vielleicht auch für Thomas Oppermann und Jürgen Trittin an der Zeit, ihre ideologischen Scheuklappen abzulegen“, meint FDP-Mann Knopek abschließend.

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentieren

Ihr Kommentar