Montag, 31. Januar 2011

Verhältnismäßigkeit muss bei Entnahme von DNA-Proben gewahrt bleiben. Dr. Lutz Knopek kritisiert zunehmende Gewalt gegen Polizisten

In die Diskussion um die Entnahme einer DNA-Probe bei einem Göttinger Antifa-Aktivisten, der im Januar vergangenen Jahres einen Böller auf einen Polizisten geworfen haben soll, hat sich jetzt der FDP-Bundestagsabgeordnete Dr. Lutz Knopek eingeschaltet.

„Für Liberale ist eine DNA-Entnahme ein deutlicher Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, welcher nur in klar abgegrenzten Ausnahmefällen zu der Überführung potentieller Täter eigesetzt werden darf.“ Die Verhältnismäßigkeit müsse dabei gewahrt bleiben. Es sei die Aufgabe des Deutschen Bundestages zu überlegen, ob die geltende Rechtslage hier klar genug ist.

„Seit geraumer Zeit beobachte ich allerdings mit großer Sorge, dass Polizistinnen und Polizisten zunehmend aggressiv von einzelnen gewaltbereiten Demonstranten attackiert werden. Gewalttätige Aktionen aus Demonstrationen heraus sind ein klarer Missbrauch des Grundrechts auf Meinungsfreiheit. Hier sollten sich alle demokratischen Politiker einig sein“, so Knopek.

„Wenn die Staatsanwaltschaft eine DNA-Probe anordnet, so gibt es für die Polizei keinen Ermessensspielraum, diese nicht abzunehmen“, so der FDP-Bundestagsabgeordnete. Trotzdem sei die einzelfallabhängige Frage der Verhältnismäßigkeit einer DNA-Entnahme hier offenbar nicht eindeutig geklärt. „DNA-Entnahmen ohne konkreten Verdacht darf es in einem Rechtsstaat nicht geben. Daher sind gerade wir Liberale an dieser Stelle ohne genaue Kenntnis der Aktenlage sehr vorsichtig mit der Bewertung der genannten Vorgänge“, so Knopek abschließend.

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentieren

Ihr Kommentar