Freitag, 15. Februar 2013

Flasbarths Vorschläge zur Kältemitteldiskussion sind nicht hilfreich

Zu den Äußerungen des Präsidenten des Umweltbundesamtes zur Diskussion um das Kältemittel R 1234yf erklärt der zuständige Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion Dr. Lutz Knopek:

Der Vorschlag von Herrn Flasbarth entbehrt jeglicher Rechtsgrundlage. Das hat die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Ursula Heinen-Esser, bereits Ende 2010 im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages zu einem ähnlich lautenden Antrag der Linkspartei festgestellt. Erst kürzlich wurde diese Rechtsauffassung von einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages untermauert.

Eine Fristverlängerung bedürfte der dreifachen Zustimmung des Europäischen Parlaments, der Mitgliedstaaten und der Kommission, die das alleinige Initiativrecht für ein solches Gesetzgebungsvorhaben hat. Die Kommission hat jedoch eine von Deutschland beantragte Fristverlängerung gerade erst abgelehnt. Zudem hat bislang kein anderer Mitgliedstaat der Europäischen Union Zweifel an der Sicherheit des Kältemittels R 1234yf geäußert.

Auch die Ausführungen von Herrn Flasbarth zur vermeintlichen Gefährlichkeit von R 1234yf überzeugen nicht. Vielmehr unternimmt das UBA wieder einmal den Versuch, öffentlich Angst und Unsicherheit zu verbreiten, ohne dafür über eine gesicherte wissenschaftliche Grundlage zu verfügen. Die Versuche, die das Umweltbundesamt bei der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hat durchführen lassen, sind nach eigener Aussage der BAM nicht dazu geeignet, Rückschlüsse auf die Sicherheit von R 1234yf zu ziehen. Die renommierte amerikanische Umweltbehörde Environmental Protection Agency (EPA), denen das UBA aus eigener Initiative die Testergebnisse zur Verfügung gestellt hat, kommt ebenfalls zu der Schlussfolgerung, dass die Tests für die Einschätzung der Fahrzeugsicherheit „nicht relevant“ sind.

Ich appelliere an Herrn Flasbarth zu einer konstruktiven Diskussion auf Basis von Recht, Gesetz und gesicherten Fakten zurückzukehren.

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