Zu dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen „Aktionsplan Nanotechnologie 2015“ erklären der forschungspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Martin NEUMANN und der Umweltexperte Lutz KNOPEK:
„Die Nanotechnologie ist die Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts. Deshalb ist es von herausragender Bedeutung, dass Deutschland auf diesem wichtigen Feld seine Führungsposition durch Investitionen in Forschung und Entwicklung weiter ausbaut. Einen besonderen Schwerpunkt legt die FDP dabei auf die Riskoforschung.
Bereits heute liegt Deutschland bei den absoluten Förderinvestitionen weltweit auf dem dritten Platz hinter den USA und Japan. Eine aktuelle Studie der angesehen Zeitschrift NATURE zeigt zudem, dass Deutschland seine Forschungsmittel besonders effizient einsetzt. Die christliche-liberale Bundesregierung legt mit dem Nanoaktionsplan 2015 nunmehr den Grundstein für die Fortschreibung dieser Erfolgsgeschichte. Damit werden Arbeitsplätze in Deutschland gesichert und die Voraussetzungen für Wachstum und Wohlstand geschaffen.
Jeder technische Fortschritt bringt jedoch nicht nur neue Chancen, sondern auch Risiken mit sich. Deshalb ist es richtig, dass die christlich-liberale Regierung einen Schwerpunkt auf die Risiko- und Begleitforschung legt. Etwa 6,2 Prozent aller öffentlicher Fördermittel werden derzeit zur Erforschung potentieller Gefahren und Risiken aufgewendet – deutlich mehr als beispielsweise in den USA (5%), Japan (2,4%) oder Großbritannien (4%). Die Ergebnisse dieser Forschungsmaßnahmen bilden die Grundlage für die Weiterentwicklung des bestehenden Rechtsrahmens. Noch gibt es dazu zu viele ungeklärte wissenschaftliche Fragen. Wer bereits heute nach neuen Gesetzen ruft, oder wie die GRÜNEN gar ein Moratorium fordert, setzt leichtfertig die großen Potentiale der Nanotechnologie aufs Spiel. Die FDP wird es nicht zulassen, dass nach der grünen Gentechnik eine weitere Spitzentechnologie zerredet und aus Deutschland vertrieben wird. Forderungen nach einer grundsätzlichen Kennzeichnungspflicht und einem verpflichtenden Produktregister erteilen wir daher, ebenso wie die Bundesregierung, eine klare Absage.“