Montag, 26. April 2010

Ernsthaft über Pflicht zur Nachrüstung von Partikelfiltern bei Baumaschinen nachdenken

Berlin. Zu den Forderungen der Deutschen Umwelthilfe und weiterer Umweltverbände zu einer Nachrüstpflicht von Rußpartikelfiltern bei Baumaschinen erklärt der Umweltexperte der FDP-Bundestagsfraktion Lutz Knopek: Die Forderung der Umweltverbände, grundsätzlich alle Emittenten von Feinstaub – also auch Baumaschinen – in die Bemühungen um saubere Luft mit einzubeziehen, ist konsequent und richtig. Die bereits bestehende Partikelfilterpflicht für Neumaschinen, die für alle Maschinenklassen ab 2014 gilt, greift zu kurz, da sie Bestandsfahrzeuge nicht erfasst. Baumaschinen sind jedoch langlebige Kapitalgüter, die sich erst amortisieren müssen. Sie haben daher das Potential, noch viele Jahre umwelt- und gesundheitsgefährdend zu wirken. Vor diesem Hintergrund müssen wir ernsthaft über eine Pflicht zur Nachrüstung von Partikelfiltern bei Baumaschinen nachdenken. Das Bundesumweltministerium ist aufgefordert, sich auf europäischer Ebene für eine solche Regelung einzusetzen. Dass dies möglich ist, zeigt die Schweiz, wo ab dem 01. Mai 2010 eine Nachrüstpflicht in Kraft tritt.

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