Eine Fehlinformation der Bevölkerung sieht der Göttinger Bundestagsabgeordnete Dr. Lutz Knopek in neuerlichen Äußerungen der Bürgerinitiative Pro Erdkabel Harzvorland. Deren Sprecher Peter Gosslar hatte auf dem Aktionstag der Einbecker Bürgerinitiative „Auf dem Berge“ behauptet, bei künftigen Höchstspannungsleitungen sei es möglich, Wohngebäude zu überspannen.
“Kontroverse Debatten über die Ausgestaltung der Energiewende sind notwendig. Ich bin es jedoch leid, immer wieder Behauptungen lesen zu müssen, die jedweder Grundlage entbehren”, so der Freidemokrat. Erst in dieser Woche seien Grenzwerte und ein besserer Schutz für die Bürger wieder Thema in Deutschen Bundestag gewesen. Die dort diskutierte “Verordnung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren” enthalte neben der Einbeziehung von Trassen in Hochspannungsgleichstromübertragung (HGÜ) explizit ein Überspannungsverbot von Wohngebäuden.
Gleichzeitig übt Knopek Kritik am niederländischen Vorhabenträger TenneT. Mehrere von ihm in den vergangenen Monaten eingereichte Anfragen mit Hinweisen und Bedenken zum konkreten Trassenverlauf in der Region seien entweder verspätet, gar nicht oder nur unzureichend beantwortet worden. “Die Informationspolitik muss besser werden. Das erwarten in erster Linie die Anwohner entlang der Trasse vollkommen zurecht”, so Knopek.
Sehr geehrter Herr Knopek.
Waren sie bei diesem Aktionstag eigentlich dabei? Wenn ja, dann hätten sie doch Herrn Gosslar gleich paroli bieten können, oder?
Andererseits gibt es in Deutschland viele Leitungen, die über Wohnhäuser geführt sind. Falls sie sich mal die Mühe machen würden, fahren sie in den Ort Marquardt (Potsdam). Leitungen über Leitungen. Oder mal nach Wiesmoor. Eine Leitung quer durch den Ort und der Netzbetreiber will diese Leitung aufstocken…. auf 380 KV!!
Die von ihnen genannten Grenzwerte sollen geändert werden, aber in welche Richtung??
Ich zitiere:
(I) Die geplanten Änderungen umfassen – entgegen der Behauptung – keinesfalls „insbesondere auch den vorsorgenden Gesundheitsschutz“.
Die einzige Ausnahme ist das Überspannungsverbot von Gebäuden durch Höchstspannungsleitungen. Aber auch dieses soll für einen wesentlichen Teil der Betroffenen nicht gelten, nämlich für die bei Bestandsanlagen (auch im Falle späterer wesentlicher Änderungen), bei neu zu errichtenden Höchstspannungsleitungen auf bestehenden Trassen und für die Betroffenen von bestehenden Genehmigungen und Planfeststellungsbeschlüssen und vor dem 31.12.2013 (!!) beantragten Planfeststellungsverfahren und Plangenehmigungsverfahren.
Zudem ist der Tatbestand der Überspannung nicht das wesentliche gesundheitsrelevante Kriterium. Es kann Höchstspannungsleitungen geben, die in einigen Metern Abstand vom Gebäude höhere Magnetfelder im Gebäude bewirken als andere, die das Gebäude direkt überspannen.
Zitatende
Nur mal so zur Info!!!
In diesem Sinne
Mit erdverkabelten Grüßen
Dieter Wehe
Sehr geehrter Herr Wehe,
vielen Dank für Ihr Feedback. An dem genannten Aktionstag, zu dem ich keine Einladung erhalten habe, war ich auf dem FDP-Bundesparteitag in Berlin.
Ich beziehe mich mit meiner Pressemitteilung vom vergangenen Freitag auf den Text, den Ihre Bürgerinitiative auf Ihrer Homepage hochgeladen hat. Dort ist ausdrücklich die Rede davon, dass bei „zukünftigen Stromautobahnen […] die Leitungen direkt über die Häuser gespannt werden dürfen“.
Hinzu kommt, dass beim Netzausbau natürlich die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte laut Bundesimmissionsschutzverordnung und der „Verordnung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren“ eingehalten werden müssen. Darauf kommt es, wie Sie richtig betonen, im Wesentlichen an. Umso mehr habe ich mich über die Aussage aus Ihren Reihen zur Überspannung von Häusern gewundert.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Lutz Knopek