Mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP hat der Deutsche Bundestag am Donnerstag Änderungen am Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG) beschlossen.
Bisher war in §2 des EnLAG vorgesehen, dass bei einer Unterschreitung der Mindestabstände zu Gebäuden (200 Meter) oder Siedlungen (400 Meter) eine Erdverkabelung erfolgen kann. Diese Regelung wurde nun so geändert, dass der zuständigen Landesbehörde ein Letztentscheidungsrecht eingeräumt wurde. Diese kann nun anordnen, dass bei Unterschreitung der Mindestabstände zur Wohnbebauung zwingend eine Erdverkabelung erfolgen muss.
„Mit dieser Entscheidung können Unklarheiten, die zwischen der Auslegung des EnLAG und des Niedersächsischen Erdkabelgesetzes bestanden, endlich ausgeräumt werden. Für die Bewohner an der Trasse Wahle/Mecklar bedeutet diese Entscheidung ein deutliches Plus an Rechtssicherheit“, so Lutz Knopek.
Der Göttinger Bundestagsabgeordnete sieht die Entscheidung als einen wichtigen und richtigen Schritt zu einem schnelleren Netzausbau an. Gleichzeitig habe sich an der Entscheidung in Berlin gezeigt, dass die Interessen der Bürgerinnen und Bürger aus Südniedersachsen in Berlin Berücksichtigung finden.
Gleichzeitig stellte der Gesetzgeber klar, dass ein stetiges Wechseln zwischen Erdverkabelungs- und Freileitungsabschnitten nicht sonderlich wirtschaftlich sei. Erdkabelabschnitte würden daher erst ab einer Länge von drei Kilometern als sinnvoll erachtet.