Der Deutsche Bundestag hat am Freitag einige wesentliche Verbesserungen für ehrenamtlich Engagierte in Sportvereinen auf den Weg gebracht.
Mit dem „Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts“ wurde mehr Rechtssicherheit für Ehrenamtliche in den Vereinen geschaffen.
Ehrenamtlich tätige Vereins- und Vorstandsmitglieder haften im Rahmen ihres Engagements künftig nur noch bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. „Damit werden die Risiken für Freiwillige begrenzt. Gerade in Zeiten, wo sich leider weniger Bürger ehrenamtlich engagieren, brauchen wir einen angemessenen Rechtsrahmen für ehrenamtliches Engagement in den Vereinen. Das Gesetz trägt dem Rechnung“, so der Obmann der FDP-Fraktion im Sportausschuss des Deutschen Bundestages, Dr. Lutz Knopek.
Zugleich wurden die steuerfreien Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen erhöht. „Übungsleiter wie Sporttrainer können nunmehr bis zu 2.400 Euro jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei von den Vereinen erhalten. Auch andere Ehrenamtliche wie Platzwarte profitieren von der Erhöhung der Ehrenamtspauschale auf 720 Euro“, berichtet Knopek
„Ich gehe davon aus, dass der Bundesrat dem Gesetzentwurf am 01. März zustimmen wird. Die Regelungen würden dann rückwirkend zum Jahresbeginn in Kraft treten“, so der Sportpolitiker abschließend.