Samstag, 9. April 2011

Dr. Lutz Knopek: Bundestag bringt “Feuerwehrführerschein” auf den Weg. Neuregelung hilft den Feuerwehren vor Ort und stärkt das Ehrenamt.

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstagnachmittag einstimmig den Entwurf des „Siebten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes“ verabschiedet.

„Mit dem vom Deutschen Bundestag einstimmig beschlossenen „Feuerwehrführerschein“ ist es den Freiwilligen Feuerwehren und den Katastrophenschutzorganisationen nunmehr möglich, ihre Nachwuchskräfte auf Einsatzfahrzeugen bis 7,5 Tonnen selbst auszubilden und zu prüfen“, freut sich FDP-Politiker Lutz Knopek.

Es werde dabei künftig ein regulärer PKW-Führerschein der Klasse B ausreichend sein, um entsprechende Einsatzfahrzeuge zu lenken. Dafür seien lediglich eine Einweisung und eine Prüfung erforderlich, die die betroffenen Organisationen selbst vornehmen könnten, so Knopek. Die Verkehrssicherheit sei durch klare Regelungen seitens des Gesetzgebers dabei nicht gefährdet.

„Der sogenannte Feuerwehrführerschein trägt dazu bei, dass auch in Südniedersachsen die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren aufrecht erhalten werden kann. Damit stärken wir unsere Freiwilligen Feuerwehren und machen das Ehrenamt in diesem Bereich wieder attraktiver“, ist sich Knopek sicher.

Mit dem „Feuerwehrführerschein“ habe man eine unbürokratische und kostengünstige Lösung entwickelt, die besonders junge Ehrenamtliche motiviere und gleichzeitig die Kommunen entlaste, da teure Nachschulungen nunmehr wegfielen.  „Damit wird die Reihe unbürokratischer und pragmatischer Regelungen im Verkehrsbereich fortgesetzt, die Walter Hirche schon mit dem Führerschein ab 17 in Niedersachsen eingeschlagen hat“, findet FDP-Mann Lutz Knopek.

„Ich freue mich, dass die tolle ehrenamtliche Arbeit unserer Feuerwehrleute honoriert und weiter gefördert wird“, so Knopek abschließend.

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