Donnerstag, 3. November 2011

Dr. Lutz Knopek: Breiterer Ansatz des Bundesverkehrsministeriums bei Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung ist vernünftig

Das Bundesverkehrsministerium hat auf die Forderungen des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages reagiert und nunmehr ein überarbeitetes Konzept für das weitere Vorgehen bei der Reform der Wasser- und Schifffahrtsämter vorgelegt.

Dabei hat das Verkehrsministerium zugesagt, weitere Kriterien für die Kategorisierung der Wasserstraßen in die Bewertung von Investitionsentscheidungen mit einzubeziehen. „Es ist ein vernünftiger Schritt seitens des Verkehrsministeriums, die Bedeutung der Wasserstraßen nicht mehr nur allein an den Gütermengen zu bemessen, sondern auch das bestehende und zu erwartende Verkehrsaufkommen sowie die Bedeutung für vernetzte Wirtschaftsräume zu beachten“, so der FDP-Bundestagsabgeordnete Dr. Lutz Knopek zu dem aktuellen Sachstandsbericht aus dem Hause von Verkehrsminister Peter Ramsauer. Dazu werde der Bund gemeinsam mit den Ländern ein entsprechendes Gutachten in Auftrag geben. Niedersachsen habe mit diesem breiteren Ansatz bereits gute Erfahrungen gemacht, so Knopek.

Bei der unabhängig von der Kategorisierung stattfindenden Kosten-Nutzen-Analyse der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung würden zudem Potentiale für Einsparungen im Zuge einer umfassenden Aufgabenkritik, etwa durch Automatisierungspotentiale und Bündelungen, bewertet. Auch Wirtschaftlichkeitsvergleiche zwischen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung und privaten Anbietern würden geprüft.

Erst am Ende dieser Untersuchungen, deren Ergebnisse Ende des Jahres vorliegen sollen, stehe die Ermittlung der Aufbauorganisation und damit des künftigen Personalbedarfs. „Für den Standort Hann. Münden lassen sich aktuell noch keine endgültigen Schlüsse ziehen. Die Einbeziehung der Wirtschaftspotentiale der Wasserwege werte ich jedoch aufgrund des zunehmenden Güterverkehrs als gutes Zeichen für die Oberweser“, so Knopek.

Knopek vermisst jedoch Aussagen des Verkehrsministeriums zur regelmäßigen Überprüfung der Kategorisierung der Wasserstraßen „Es muss auch möglich sein, auf Entwicklungen zu reagieren. Daher darf eine Kategorisierung der Wasserstraßen nicht in Stein gemeißelt sein“, findet Knopek. Entsprechend sollte eine turnusmäßige Evaluierung erfolgen.

Eine Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung war notwendig geworden, weil die Kosten für Investitionen in den Betreib der Wasserstraßen in einem deutlichen Missverhältnis zu den Einnahmen in diesem Bereich stehen.

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