Nach dem heutigen Bericht des Kraftfahrtbundesamtes zur Einhaltung der europäischen “Richtlinie über Emissionen aus Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen” durch deutsche Fahrzeughersteller im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages erklärt der Umweltexperte und zuständige Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion Dr. Lutz Knopek:
Die Rechtslage ist eindeutig. Alle Fahrzeughersteller sind seit dem 01. Januar 2011 verpflichtet, nur noch solche Kühlmittel einzusetzen, die ein geringes klimaschädigendes Potential haben. Eine Weiternutzung des derzeitigen Mittels, auch übergangsweise, ist keine Option. Das von der EU-Kommission verhängte Moratorium aufgrund von Lieferschwierigkeiten der Kühlmittelhersteller läuft am Jahresende aus. Fahrzeugen, die richtlinienwidrig nach dem 01. Januar 2013 mit R143a befüllt werden, ist die Typenzulassung zu entziehen. Das gilt auch für die Modelle der Firma Daimler. Wir erwarten vom Kraftfahrtbundesamt, dass es europäisches Recht in Deutschland uneingeschränkt durchsetzt.
Die deutsche Automobilindustrie hat sechs Jahre Zeit gehabt, für eine richtlinienkonforme Lösung zu sorgen. Sie hat sich nach langem Hin und Her dafür entschieden, die gesetzlichen Anforderungen durch den Einsatz des Kühlmittels HFO-1234yf zu erfüllen. Immer wieder ist von verschiedenen Seiten Kritik am Risikoprofil dieses Stoffes laut geworden. Die Automobilindustrie hat diese Zweifel stets auf Basis von bis heute nicht veröffentlichten Untersuchungen zurückgewiesen. Sie hat diese Entscheidung in eigener Verantwortung getroffen und muss nun auch die Konsequenzen tragen.
Wenn einzelne Hersteller jetzt, wenige Wochen vor Ablauf des Moratoriums, den Einsatz von HFO-1234yf in ihren Fahrzeugen aufgrund vermeintlich nicht vertretbarer Risiken für die Insassen im Falle eines Unfalls ablehnen, so mag dies im Einzelfall und unter Berücksichtigung der modellspezifischen Besonderheiten eine verantwortungsvolle Entscheidung sein. Sie ist aber vor allem Ausdruck von Versäumnissen in der Vergangenheit, denn es ist die originäre Aufgabe der Hersteller, für sichere Fahrzeuge zu sorgen. Zudem entbindet es die Hersteller nicht von gesetzestreuem Handeln. Gegebenenfalls müssen diese Hersteller zunächst darauf verzichten, ihre neuen Modelle mit Klimaanlagen auszustatten. Falsche unternehmerische Entscheidungen sind keine Rechtfertigung für Gesetzesbruch.