Zur Ausweitung der Verdienstgrenzen von Mini- und Midijobbern durch die Fraktionen CDU/CSU und FDP im Deutschen Bundestag erklärt der Göttinger FDP-Bundestagsabgeordnete Dr. Lutz Knopek:
„Minijobs sind Teil des erfolgreichen deutschen Arbeitsmarkts, der sich in den vergangenen Jahren gut entwickelt hat. Minijobs bieten Menschen aller Altersgruppen in unterschiedlichsten Lebenssituationen eine Möglichkeit, unkompliziert etwas dazu zu verdienen. Damit tragen sie auch dazu bei, Schwarzarbeit zu bekämpfen. Diese Erfolgsbilanz zeigt, dass Minijobs gewollt und gebraucht werden.
Der Deutschen Bundestag hat heute die Verdienstgrenze für Minijobs an die allgemeine Lohn- und Gehaltsentwicklung angepasst. Während die durchschnittlichen Gehälter in den vergangenen zehn Jahren um über zehn Prozent gestiegen sind, lag die Minijobgrenze seit 2003 unverändert bei 400 Euro. Jetzt erhalten die Minijobber die Möglichkeit auf einen Inflationsausgleich. Die Erhöhung der Verdienstgrenze auf 450 Euro im Monat ist ein Gebot der Fairness.
Statistiken zeigen, dass die Minijobber eine extrem vielfältige Gruppe am deutschen Arbeitsmarkt sind. Rund ein Drittel aller Minijobber ist jünger als 25 oder älter als 60 Jahre alt. Wir verbessern so die Situation vieler Studierender und Senioren. Zwar wollen die meisten Minijobber ausweislich vorliegender Umfragen über den Minijob hinaus gar nicht sozialversicherungspflichtig arbeiten, weil er für sie nur einen Nebenjob oder eine vorübergehende Beschäftigung darstellt. Wer möchte, hat aber sehr wohl gute Chancen, den Minijob auch als Brücke in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu nutzen. Das belegen auch die Zahlen: Jeder dritte Minijobber nimmt im Anschluss an den Minijob eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, fast die Hälfte beim selben Arbeitgeber.
Auch für die Beschäftigten in der Gleitzone, die sogenannten „Midijobber“, wird es eine Erhöhung von 800 auf 850 Euro geben.“