Der Deutsche Bundestag hat heute ein Gesetz zur Einführung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz verabschiedet. Zugleich hat Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Qualität und Sicherheit der Organspende sicherstellt. Hierzu erklärt der Göttinger FDP-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der parlamentarischen Gruppe „Leben & Krebs“ Dr. Lutz Knopek:
„Bei der Entscheidung zu den beiden Gesetzesänderungen gibt es keinen Fraktionszwang, da es sich dabei um Gewissensentscheidungen handelt, wo persönliche, religiöse und ethische Überzeugungen berührt sind. Mit dem gemeinsamen Antrag von Abgeordneten aller Fraktionen, den auch ich persönlich unterstütze, wird die Situation von Menschen verbessert, die in Deutschland auf ein Spenderorgan warten. Derzeit stehen bundesweit etwa 12.000 Menschen auf der Warteliste für eine Transplantation. Viele von ihnen sterben, bevor ihnen ein passendes Organ übertragen werden kann. Mit dem neuen Gesetz möchten wir mehr Menschen für die Organspende gewinnen und sie zudem häufiger mit der Frage danach konfrontieren. Auch in Südniedersachsen stehe viele Menschen dem Thema Organspende aufgeschlossen gegenüber, verfügen aber aus verschiedenen Gründen nicht über einen Spenderausweis.
Uns Liberalen ist wichtig, dass eine solche persönliche Entscheidung zur Organspende freiwillig bleibt und kein Druck ausgeübt wird. Daher haben wir uns in dem interfraktionellen Gesetzesentwurf auf die sogenannte Entscheidungslösung verständigt. Wir wollen die Bürger noch stärker ermutigen, sich mit dem Thema Organspende auseinanderzusetzen: Ab dem 16. Lebensjahr werden künftig alle Bürger regelmäßig schriftlich von ihrer Krankenkasse bzw. privaten Krankenversicherung ermuntert, sich eigenverantwortlich mit der eigenen Spendebereitschaft zu befassen und diese Entscheidung zu dokumentieren. Zum Zwecke einer breiten Aufklärung werden Broschüren und Organspendeausweise auch bei der Ausgabe von Führerscheinen und Personalausweisen ausgehändigt. Der neue Organspendeausweis ist im praktischen Scheckkartenformat erhältlich und passt in jede Brieftasche.
Auch in Niedersachsen haben Union und FDP das Thema in den letzten Jahren mit der Initiative für das „Netzwerk Organspende“ und einem Antrag im Landtag vorangetrieben, aus welchem sich nun auch einige Punkte im geänderten Transplantationsgesetz wiederfinden.“
Ihren persönlichen Organspendeausweis können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.