Dienstag, 2. März 2010

Bundesverfassungsgericht weist Schnüffelstaat in seine Grenzen

Der Göttinger Bundestagsabgeordnete Dr. Lutz Knopek begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung. „Das heutige wegweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichts weist den Schnüffelstaat in seine Grenzen. Die anlass- und verdachtslose Vorratsdatenspeicherung bedeutet einen tiefen Eingriff in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger und wurde zu Recht verworfen. Mit dem weisen Urteilsspruch aus Karlsruhe verhindern die Richter einen Dammbruch und schieben dem Drang des Staates nach einer immer umfassenderen Überwachung seiner Bürger einen Riegel vor“, so Knopek. Besonders begrüße die FDP auch die vom Gericht angeordnete unverzügliche Löschung der bereits erhobenen Daten.

„Natürlich muss die Polizei in der Lage sein, Verbrechen aufzuklären und dazu auch auf Telekommunikationsverbindungsdaten zugreifen können. Es ist aber unverhältnismäßig, die Daten aller Bürgerinnen und Bürger auf Vorrat für sechs Monate zu speichern und sie so unter Generalverdacht zu stellen“ erläutert Knopek die Position der Liberalen.

Die FDP als Bürgerrechtspartei werde sich in der christlich-liberalen Koalition dafür einsetzen, dass die Grundrechte wie Meinungs-, Informations- und Telekommunikationsfreiheit ebenso wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in der Informationsgesellschaft verteidigt werden. Die FDP werde zudem auf eine verfassungskonforme Gesetzgebung achten, denn Politik sollte in Berlin und nicht in Karlsruhe gemacht werden.

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