Zur heutigen Entschließung des Bundesrates zur Einrichtung eines Nanoprodukt-Registers erklärt der Chemikalienexperte der FDP-Bundestagsfraktion Dr. Lutz Knopek:
“Es ist gut, dass der Bundesrat davon Abstand genommen hat, im nationalen Alleingang ein Produktregister für Nanoprodukte anzustreben. Der Markt für Nanoprodukte funktioniert global und die Regulierungen, denen die chemische Industrie unterliegt, sind alle europäisch. Ein nationales Produktregister, so wie es die Grüne Umweltministerin Ulrike Höfken aus Rheinland-Pfalz gefordert hat, würde einen Systembruch darstellen, der zu einer einseitigen Benachteiligung der deutschen Industrie führt und Arbeitsplätze in Deutschland gefährdet.
Die heute verabschiedete Forderung nach einem europäischen Nanoproduktregister überzeugt ebenfalls nicht. Ein solches Register würde nur zu unnötiger Doppelregulierung, zu sachlich nicht begründeter Verunsicherung der Verbraucher und zu erheblichen Überschneidungen mit bestehenden Informations- und Kennzeichnungspflichten führen. Schließlich gibt es bereits Datenbanken für chemische Stoffe, zu denen auch Nanomaterialien gehören, bei der europäischen Chemikalienagentur ECHA. Und speziell für Kosmetika, Biozide und im Lebensmittelbereich existieren schon Produktregister.
Gerade erst hat die Europäische Kommission ihren Zwischenbericht zur europäischen Chemikalienregulierung REACH vorgelegt. Dieser zeigt deutlich, dass es kein Regulierungsdefizit für Nanomaterialien gibt. Vereinzelt aufgetretene Anlaufschwierigkeiten bei der Registrierung von Nanomaterialien können durch eine Anpassung der einschlägigen Anhänge der Verordnung behoben werden.
Da von Nanomaterialien, wie der wissenschaftliche Ausschuss “Neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken” (SCENIHR) der Europäischen Kommission mehrfach festgestellt hat, keine besonderen Risiken ausgehen, ist eine umfassende Marktüberwachung in Form eines Produktregisters nicht gerechtfertigt. Produktregister sollten nur für solche Produkte geschaffen werden, von denen ein generelles und hinreichend konkretes Risiko ausgeht. Zudem geht die Einführung eines Nanoproduktregisters nicht einher mit einem Gewinn an relevanten Produktsicherheitsdaten (Toxikologie/Ökotoxikologie), da lediglich auf bereits bestehende Informationen unter REACH oder dem Produktrecht zurückgegriffen werden könnte. Der Bundestag und die Bundesregierung tun daher gut daran, diesem Vorstoß des Bundesrates nicht zu folgen.”