Zu den Äußerungen von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich über ein Anti-Doping-Gesetz erklärt der Obmann der FDPBundestagsfraktion im Sportausschuss des Deutschen Bundestages Dr. Lutz Knopek:
Montesquieu hat treffend formuliert: Wenn es nicht notwendig sei, ein Gesetz zu machen, dann sei es notwendig, kein Gesetz zu machen. Besser kann man die Diskussion um ein Anti-Doping-Gesetz nicht beschreiben. Minister Friedrich hat Recht damit, Doping stärker finanziell zu sanktionieren. Nach Auffassung der FDP-Bundestagsfraktion müssen die rechtlichen Möglichkeiten in den Athleten- und Sponsorenverträgen besser ausgeschöpft werden. Wer dopt, muss konsequenter als bisher mit Regressforderungen und Schadensersatzansprüchen konfrontiert werden.
Das Zivilrecht bietet dabei wirksamere Möglichkeiten als ein neues Gesetz. Dabei sind die Verbände und Sponsoren gefordert. Wer sich selbst schädigt, muss nicht noch strafrechtlich belangt werden. Unlautere Vorteile gegenüber den Mitbewerbern können durch das Arzneimittel-, Sport- und Zivilrecht bereits heute angemessen und wirkungsvoll bekämpft werden.
Die Schlussfolgerung aus der aktuellen Debatte darf keine Symbolpolitik sein. Von den Ländern erwartet die FDP-Bundestagsfraktion, dass sie endlich ihren Anteil an der Finanzierung der Stiftung Nationale Anti-Doping-Agentur leisten, statt neue Regulierung zu fordern. Damit wäre dem Kampf gegen Doping mehr geholfen.