Stadtradio vom 03.03.2010
Von Kai Budler
Der Göttinger Bundestagsabgeordnete der FDP, Lutz Knopek, hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung begrüßt. Die Karlsruher Richter hatten gestern die Massenspeicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung als unzulässig eingestuft. Damit habe das Gericht den Schüffelstaat in seine Grenzen gewiesen, sagte Knopek. Die anlass- und verdachtslose Vorratsdatenspeicherung bedeute einen tiefen Eingriff in die Grundrechte der Bürger. Mit dem Urteilsspruch schöben die Richter einer immer umfassenderen Überwachung seiner Bürger einen Riegel vor. Für die Verbrechensbekämpfung müsse die Polizei auch auf Telekommunikationsdaten zugreifen dürfen, sagte Knopek. Es sei aber unzulässig, Daten auf Vorrat für sechs Monate zu speichern und Bürger so unter Generalverdacht zu stellen