Donnerstag, 22. März 2012

Dr. Lutz Knopek: Bundespolitischer Meilenstein im Bereich der Organtransplantationen steht bevor.

Als „Meilenstein“ bewertet der Göttinger FDP-Politiker Dr. Lutz Knopek die Beratungen von zwei Gesetzesentwürfen zur Änderung des Transplantationsgesetzes, die heute zur ersten Lesung im Deutschen Bundestag auf der Tagesordnung stehen.

Zum einen werde ein Regierungsantrag beraten, um die organisatorischen Abläufe bei der Organspende zu verbessern, etwa durch die flächendeckende Einführung von Transplantationsbeauftragten in den Krankenhäusern. Zum anderen werde ein von Abgeordneten aller Fraktionen unterstützter Antrag zur sogenannten Entscheidungslösung debattiert, der die bisher geltende Zustimmungslösung ersetzen soll.

„Ich bin froh, dass wir nach Jahres des Stillstands endlich einen fraktionsübergreifenden Konsens über die Etablierung der Entscheidungslösung gefunden haben. Damit wird jeder Deutsche ab 16 Jahren im Laufe seines Lebens mit dem Thema Organspende konfrontiert werden. Ob und wie er sich entscheidet, bleibt jedem Bürger natürlich freigestellt“, so der FDP-Politiker, der den gemeinsamen Antrag namentlich unterstützt.

Einen Zwang zur Entscheidung gebe es ausdrücklich nicht. Ebenso werde es keine „Widerspruchsregelung“ wie etwa in Spanien geben, wo jeder Bürger ab der Geburt potentieller Organspender sei, bis er das Gegenteil schriftlich dokumentiere.

Für unverzichtbar hält Knopek die die Verbesserung der versicherungsrechtlichen Absicherung von Organ-Lebendspendern. „Wer sich aus Nächstenliebe zu einer Organspende entscheidet, darf nicht finanziell benachteiligt werden. Daher setzen wir uns dafür ein, dass die Unfallversicherung für die Behandlungskosten von Spätfolgen der Transplantation aufkommt. Die Krankenkasse des Organ-Empfängers soll dem Lebend-Spender künftig eine Entgeltfortzahlung und Krankengeld in voller Höhe seines Verdienstes gewähren“, so der FDP-Politiker und Vorsitzende der interfraktionellen und interdisziplinären parlamentarischen Gruppe „Leben & Krebs“.

Als positiv bewertet Knopek, dass bei der Eintragung der Spenderbereitschaft auf der elektronischen Gesundheitskarte enge datenschutzrechtliche Hürden vorgesehen sind. „Eine sensible Entscheidung muss auch entsprechend behandelt werden“, so der FDP-Bundestagsabgeordnete.

Die Herbeiführung der Entscheidungslösung war interfraktionell als nötig erachtet worden, weil derzeit rund 12.000 Menschen in Deutschland auf ein geeignetes Spenderorgan warten und der Status Quo keinen Erfolg zur Deckung dieser Lücke versprach.

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