Meldungsarchiv: Februar 2011

Mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP hat der Deutsche Bundestag am Donnerstag Änderungen am Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG) beschlossen. Bisher war in §2 des EnLAG vorgesehen, dass bei einer Unterschreitung der Mindestabstände zu Gebäuden (200 Meter) oder Siedlungen (400 Meter) eine Erdverkabelung erfolgen kann. Diese Regelung wurde nun so geändert, dass der zuständigen Landesbehörde ein Letztentscheidungsrecht