Auch im Jahr 2010 wird der Deutsche Bundestag einen Wissenschaftspreis verleihen. Das gab der Göttinger Bundestagsabgeordnete Dr. Lutz Knopek bekannt. Der Preis, vom Parlament 1989 aus Anlass seines 40jährigen Bestehens begründet, wird seit 1997 im zweijährigen Turnus verliehen. Er würdigt hervorragende wissenschaftliche Arbeiten der jüngsten Zeit, die zur Beschäftigung mit den Fragen des Parlamentarismus anregen
Meldungsarchiv: März 2010
Stadtradio vom 26.03.2010 Von Kai Budler Die Zukunft des Ethnologischen Landesmuseums in Göttingen wird nun auch Thema im Niedersächsischen Landtag. Mit einer kleinen Anfrage will die Göttinger SPD-Landtagsabgeordnete Gabriele Andretta von der Landesregierung erfahren, ob sie zu ihrem Beschluss stehe, ein solches Landesmuseum in Göttingen zu errichten. Noch im Juni des vergangen Jahres habe Ministerpräsident
In der Diskussion um eine ethnologische Ausstellung in Göttingen ist bisher noch keine Entscheidung gefallen. Darauf verweisen der Göttinger FDP-Bundestagsabgeordnete Lutz Knopek und der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag Christian Grascha (Einbeck). “Es muss eine angemessene Präsentation der weltweit einzigartigen Exponate in Göttingen erreicht werden”, sagt Knopek, “das hervorragende Forschungsumfeld ist in diesem
Der FDP-Bundestagsabgeordnete Dr. Lutz Knopek hat die heute vom Bundeskabinett beschlossene Verordnung zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung begrüßt. „Die christlich-liberale Bundesregierung hat heute eine Ausnahmeregelung der Lärmschutzverordnung beschlossen, die öffentliche Fußballübertragungen während der Fußball-Weltmeisterschaft nach 22.00 Uhr erlaubt. Diese Nachtlärmgenehmigung ist angemessen und sichert damit das sogenannte “public viewing” während der WM in Südafrika.
Stadtradio vom 24.03.2010 Von Jakob Epler Der Göttinger FDP-Bundestagsabgeordnete, Lutz Knopek, hat einen Kabinettsbeschluss zum Public-Viewing während der kommenden Fußball-WM begrüßt. Die Bundesregierung hatte heute eine Verordnung auf den Weg gebracht, die eine Ausnahmeregelung für den Lärmschutz vorsieht. Demnach muss die Lautstärke bei öffentlichen Live-Übertragungen nach 22.00 Uhr nicht gesenkt werden. Knopek sagte dazu, die